Verkehrsunfall: Guter Rat ist nicht teuer! Lassen Sie unabhängige Profis für sich arbeiten
Artikel von Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Pfennig in der Neuen Braunschweiger vom 24.02.2008Die Durchsetzung von Schadenserstzansprüchen sollten Sie sich nach einem Verkehrsunfall nicht selbst zumuten. Hüten Sie sich insbesondere, Kosten entstehen zu lassen, deren Erstattungsfähigkeit Sie nicht überblicken können. Hierzu gehören. z.B. Mietwagenkosten, auch wenn diese amgeblich von dem gegnerischen Versicherer erstattet werden sollen. Hier können Sie draufzahlen, wenn Sie sich nicht sofort unabhängigen Expertenrat holen. Der Abschlepper oder der Reparateur kann nicht die Rechtslage überblicken. Lassen Sie nicht wertvolle Zeit verstreichen, denn auch Sie sind zur Schadenminderung verpflichtet. Betrauen Sie mit der Abwicklung der Unfallangelegenheit den unabhängigen Profi. Die Kosten der fachanwaltlichen Inanspruchnahme hat der gegnerische Versicherer im Rahmen der Haftung zu übernehmen. Weiter kann der Laie nicht überblicken, welche Forderungen im Einzelnen durchzusetzen sind. Neben den umfangreichen Ersatzansprüchen im Hinblick auf den Sachschaden bestehen u.a eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen, insbesondere, wenn Personenschaden vorliegt. Bei Verletzungen ist besondere Umsicht und Vertretung durch den Profi geboten. Schmerzensgeld dient bei physischen und pschychischen Verletzungen als Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion (beispielsweise auch vertane Urlaubszeit). Fotografieren Sie zur Beweissicherung sichtbare Verletzungen und lassen Sie alle Verletzungen vom Arzt dokumentieren. Neben Schmerzemsgeld kommen ggf. auch Ansprüche wegen Hausarbeitsschaden, vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschaden in Betracht, insbesondere bei längeren Folgen und evtl. Spätschäden. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist der Berater auf Ihrer Seite und erspart Ihnen Zeit, Ärger und Kosten. Service-Seite Schmerzensgeld und Personenschaden. Tipps zum Vorgehen bei Ordnungwidrigkeiten und drohendem Fahrverbot. |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 09. März 2010 um 17:04 Uhr |
